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Widerspruch gegen private Wohnnutzung in Teileigentumsanlage erfolgreich
In einem Fall, der vor dem Landgericht Aurich verhandelt wurde, hatte die Nutzung eines Teileigentums als private Wohnstätte statt eines Hotels zu erheblichen Spannungen und Konflikten geführt. Bei dem Objekt handelt es sich um ein mit einem Hotel bebautes Grundstück, dessen Teileigentum ursprünglich für Hotelzwecke gedacht war. Ein Beklagter hatte jedoch diese Teileinheit zu Wohnzwecken genutzt, was eine Reihe von Beeinträchtigungen wie Küchengerüche und die Lagerung großer, sperriger Gegenstände in den Gemeinschaftsbereichen mit sich brachte.
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Teileigentum – Eine Frage der Nutzung
Die Frage der Nutzung stellt sich häufig im Zusammenhang mit Teileigentumsrechten, insbesondere wenn es um die Abgrenzung zwischen [...] Weiterlesen
“WEG – Unterlassung einer privaten Wohnnutzung von Teileigentum”