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LG Stade – Az.: 4 O 284/11 – Urteil vom 15.03.2012
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 5.448,27 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer angeblich fehlerhaft durchgeführten Narkose.
Die Beklagte ist Trägerin des …. Die Klägerin ließ sich dort am 21.10.2010 ambulant an ihrer linken Hand operieren. Es wurde eine Karpaltunnelspaltung durchgeführt und eine Warze am linken Zeigefinger entfernt. Während des [...] Weiterlesen
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