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LG Münster – Az.: 23 O 34/16 – Urteil vom 01.07.2016
Die Beklagte wird verurteilt, das an sie verpachtete Objekt N (ehemals Diskothek „B“) mit sämtlichen Räumlichkeiten sowie der zum Objekt gehörenden Parkplatzfläche von circa 30.000 qm an den Kläger herauszugeben nebst sämtlichen zum Objekt gehörenden Schlüsseln.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000,00 EUR.
Tatbestand
Der Kläger begehrt von der Beklagten Herausgabe von zu einem Betrieb einer Diskothek verpachteten Räumlichkeiten und Parkplatzflächen nach fristloser Kündigung.
Die Parteien sind Kaufleute. Der Kläger betreibt gewerbsmäßig die Vermietung von Grundstücksobjekten.
Durch Pachtvertrag vom 07.08.2015 (Anlage K 1, Blatt 4 bis 9 der Akten) verpachtete der Kläger [...] Weiterlesen
“Pachtvertrag – Aufrechnung Kautionsrückzahlungsanspruch”