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AG Brandenburg, Az.: 31 C 137/14, Urteil vom 08.03.2016
1. Die Beklagte zu 2.)/Widerklägerin wird verurteilt, an die Klägerin/Widerbeklagte einen Betrag in Höhe von 633,10 Euro brutto zu zahlen, jedoch nur Zug-um-Zug gegen Erteilung einer Rechnung über den zu zahlenden Gesamtbetrag hinsichtlich der am 06.09.2013 in der Gaststätte „…“ konsumierten Speisen und Getränke, welche die Beklagte zu 2.)/Widerklägerin als Rechnungsempfängerin ausweist und zudem als Umsatzsteuernachweis gegenüber dem Finanzamt im Sinne des § 14 UStG geeignet ist.
2. Im Übrigen wir die Klage abgewiesen.
3. Die Klägerin/Widerbeklagte und der Drittwiderbeklagte werden verurteilt, der Beklagten zu 2.)/Widerklägerin über die anlässlich des Firmenjubiläums der Beklagten zu 2.)/Widerklägerin am 06.09.2013 in der Gaststätte „…“, gelegen … konsumierten Speisen und [...] Weiterlesen
“Bewirtungsvertrag – Beweiswert einer Getränke-Strichliste”