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Streit um Testamentsvollstreckervergütung: Landgericht München I entscheidet über gesamtschuldnerische Haftung und Nachlassverbindlichkeiten
In einem komplexen Erbschaftsfall hat das Landgericht München I (Az.: 3 O 4493/21) am 17.08.2021 ein Endurteil gefällt, das die Frage der Testamentsvollstreckervergütung und die gesamtschuldnerische Haftung der Erben klärt. Der Kläger, der als Testamentsvollstrecker eingesetzt wurde, forderte vom Beklagten, der ebenfalls Erbe ist, eine Vergütung in Höhe von € 88.708,64. Der Nachlass, der hauptsächlich aus Kunstwerken besteht, hat einen Gesamtwert von über € 32 Millionen. Das Hauptproblem des Falles liegt in der Unklarheit, wer für die Vergütung des Testamentsvollstreckers aufkommen muss und ob der Beklagte als Erbe gesamtschuldnerisch haftet.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 4493/21 [toc]
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“Testamentsauslegung – Vergütungspflicht Testamentsvollstreckervergütung”