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Amtsgericht Lüdinghausen – Az.: 27 VI 230/14 – Beschluss vom 19.08.2015
Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 4.) vom 18.06.2014 wird zurückgewiesen.
Gründe:
Die antragstellende gemeinnützige Privatstiftung wurde in dem persönlich errichteten Testament der Erblasserin von dieser wie folgt zur Erbin eingesetzt (Schreibfehler wurden nachfolgend übernommen):
„Im Falle meines Todes soll mein gesamtes Vermögen an das _______ unter der Voraussetzung übergehen, dass meine Tiere (Z, H, A, K) auf einem Anwesen von ______ ihr Leben weiterführen können.“
Nach dem Tode der Erblasserin war festzustellen, dass der Hund Z. durch einen so genannten „Schutzvertrag“ bei einer anderen Organisation untergekommen war. Die drei weiteren Tiere, bei denen es sich um Katzen handelte, waren von einer Familie in Olfen [...] Weiterlesen
“Erbeinsetzung unter Bedingung der Aufnahme von Tieren des Erblassers”