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Wichtige Erbrechtsentscheidung: OLG Frankfurt und die Wechselbezüglichkeit
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die im gemeinschaftlichen Testament der Erblasserin und ihres Ehemannes getroffenen Verfügungen wechselbezüglich und damit bindend sind. Die Erblasserin konnte somit nach dem Tod ihres Ehemannes nicht abweichend testieren. Der Sohn der Erblasserin und dessen Kinder sind demnach Miterben, und eine spätere Verfügung der Erblasserin, die ihren Sohn als Alleinerben einsetzte, ist unwirksam.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 21 W 3/23 [toc]
Wechselbezüglichkeit und Anwachsung im Erbrecht: Einblick in ein grundlegendes Prinzip
Im Bereich des Erbrechts spielen die Wechselbezüglichkeit und die Anwachsung eine zentrale Rolle, insbesondere wenn es um gemeinschaftliche Testamente geht. Diese beiden juristischen Konzepte sind wesentlich für die Bestimmung der Erbfolge [...] Weiterlesen
“Wechselbezüglichkeit einer Erbeinsetzung bei Anwachsung”