Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de
OLG Düsseldorf – Az.: I-3 Wx 110/20 – Beschluss vom 19.05.2021
Das Rechtsmittel wird auf Kosten des Beteiligten zu 1. als unzulässig verworfen.
Geschäftswert: 500.000 €.
Gründe
I.
Der Erblasser hatte die ehemalige Beteiligte zu 1., eine langjährige Angestellte, testamentarisch hinsichtlich bestimmten Grundbesitzes zur Vorerbin eingesetzt, bei ihrem Tod seine – 2013 verstorbene – Tochter beziehungsweise deren Kinder – die Beteiligten zu 2. und 3. – zu Nacherben. Unter dem 12. November 1979 wurde der ehemaligen Beteiligten zu 1. ein Erbschein erteilt, der sie als Miterbin zu 8/12 Anteil, wobei bezüglich des ihr zugewandten unbeweglichen Vermögens Nacherbfolge angeordnet sei, auswies.
Mit notariell beurkundeter Erklärung vom 11. November 2019 (in Verbindung mit derjenigen vom 19. August [...] Weiterlesen
“Tod des einen Vorerben-Erbschein begehrenden Vorerben”