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OLG Bamberg – Az.: 3 W 43/20 – Beschluss vom 14.10.2020
I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgerichts – Bamberg vom 19.07.2019 aufgehoben.
II. Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 2 vom 02.04.2019 wird zurückgewiesen.
III. Die zur Begründung des Antrags des Beteiligten zu 1 vom 12.04.2019 auf Erteilung eines – ihn als Alleinerben ausweisenden – Erbscheins erforderlichen Tatsachen werden für festgestellt erachtet.
Die weitere Ausführung der Erbscheinserteilung wird dem Nachlassgericht übertragen.
IV. Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Die übrigen Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Beteiligten zu 2 zur Last.
V. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
VI. Geschäftswert: bis zu 222.012,00 Euro.
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