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Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZB 94/05, Beschluss vom 17. 10. 2006
Leitsatz: Die Erbengemeinschaft ist weder rechtsfähig noch parteifähig. Die Grundsätze zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGHZ 146, 341) und zur Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (BGHZ 163, 154) sind nicht auf die Erbengemeinschaft zu übertragen.
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Oktober 2006 beschlossen:
Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts München I, 14. Zivilkammer, vom 12. September 2005 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens haben die Beklagten zu tragen.
Beschwerdewert: 1.555,32 Euro
Gründe:
I. Die Kläger verlangen von den Beklagten die Zustimmung zur Mieterhöhung für eine Wohnung. Den Mietvertrag haben die Kläger, die Mitglieder einer Erbengemeinschaft sind, auf den [...] Weiterlesen
“Erbengemeinschaft – Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit”