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OLG Düsseldorf – Az.: I-3 Wx 6/18 – Beschluss vom 28.08.2018
Die Beschwerde des Beteiligten zu 5 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beteiligte zu 5.
Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren: 22.087,41 €
Gründe
I.
Gemeinsam mit ihrem vorverstorbenen Ehemann errichtete die Erblasserin am 10. April 1998 eine als „Berliner Testament“ überschriebene handschriftliche Verfügung, mit welcher sich die Eheleute wechselseitig zu Alleinerben einsetzten. Weiter verfügten sie: „Erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Elternteils soll das Erbe zu gleichen Teilen an unsere Kinder verschenkt werden.“ Der Text dieser Verfügung wurde von der Erblasserin geschrieben und von beiden Eheleuten unterschrieben. Eine weitere handschriftliche Verfügung mit demselben Wortlaut errichteten die Eheleute am 15. April 1998. Dieses [...] Weiterlesen
“Testamentsauslegung bei Patchwork-Familie”