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Az.: 31 Wx 286/15 – Beschluss vom 09.08.2016
1. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ebersberg vom 06.08.2015 wird zurückgewiesen.
2. Die Beschwerdeführer tragen die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1 und 2.
3. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 154.000 € festgesetzt.
Gründe
I.
Die am 31.10.2013 verstorbene Erblasserin war verwitwet und kinderlos. Die Erblasserin hinterließ ein handschriftliches Testament vom 23.12.2012 mit folgendem Wortlaut:
Mein letzter Wille.
Mein Haus mit Inventar in der ……… vererbe ich an das Ehepaar …….(mein Firmpatenkind), …..
Mein Haus in der ….., vererbe ich an das Ehepaar ……. Sie wohnen im Haus.
Innerhalb von 10 Jahren dürfen die Häuser nicht verkauft werden. Es wäre schön, wenn ein Familienmitglied [...] Weiterlesen
“Testamentsauslegung – wirklicher Wille des Erblassers”