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OLG Koblenz – Az.: 12 U 1634/20 – Beschluss vom 11.03.2021
1. Der Antrag des Beklagten vom 11.01.2021 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz wird abgelehnt.
2. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil der Einzelrichterin des Landgerichts Mainz vom 09.10.2020, Az. 2 O 224/18, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
3. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 31.03.2021.
Gründe
Der [...] Weiterlesen
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