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Oberlandesgericht – Az.: (1 B) 53 Ss-OWi 8/20 (11/20) – Beschluss vom 25.02.2020
Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Oranienburg vom 30. September 2019 mit den zu Grunde liegenden Feststellungen – mit Ausnahme der Feststellungen zur Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung – aufgehoben.
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an die Bußgeldrichterin des Amtsgerichts Oranienburg zurückverwiesen.
Die weitergehende Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird verworfen.
Gründe
I.
Das Amtsgericht Oranienburg hat den Betroffene auf dessen rechtzeitig erhobenen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid des Zentraldienstes der Polizei des Landes Brandenburg vom 27. Februar 2018 (Az.: 474/17/0313044/9) mit Urteil vom 30. September 2019 wegen fahrlässigen Überschreitens [...] Weiterlesen
“Geschwindigkeitsüberschreitung: Feststellung Fahrereigenschaft des Betroffenen anhand eines Fotos”