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AG Landstuhl – Az.: 2 OWi 4211 Js 4647/21 – Urteil vom 11.05.2021
In dem Bußgeldverfahren wegen OWi StVO hat das Amtsgericht Landstuhl aufgrund der Hauptverhandlung vom 11.05.2021 für Recht erkannt:
Von der Zuziehung eines Urkundsbeamten wurde gemäß § 226 Abs. 2 StPO abgesehen.
1. Der Betroffene wird wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer Geldbuße von 240 EUR verurteilt.
2. Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: §§ 41, 49 StVO, 24 StVG, 3 Abs. 4a BKatV, 11.3.6 BKat
Gründe:
I.
Der Betroffene hat sich zur Person wie folgt eingelassen: KHK bei der PI pp. Verkehrsrechtlich ist der Betroffene bislang nicht in Erscheinung getreten. [...] Weiterlesen
“Geschwindigkeitsüberschreitung Polizeibeamter während Dienstfahrt – Augenblicksversagen”