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LG Hamburg, Az.: 328 O 55/12, Urteil vom 10.06.2013
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Tatbestand
Der Kläger begehrt von dem Beklagten restlichen Werklohn.
Der Kläger hat für den Beklagten Dachdeckerarbeiten ausgeführt. Für den Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen wird auf die Auftragsbestätigungen Anlage K 1 und K 2 Bezug genommen.
Am 5.10.2011 hat eine Abnahmebegehung stattgefunden. Ob eine Abnahme erfolgt ist, ist zwischen den Parteien streitig. Das mit „Abnahme“ überschriebene Protokoll hat der Beklagte nicht unterschrieben. Auf die Urkunde vom 5.10.2011 (Anlage K 3) wird Bezug genommen.
Der Kläger hat dem Beklagten mit [...] Weiterlesen
“Weigerung das Abnahmeprotokoll zu unterschreiben – Beweislast für die Abnahmereife”