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OLG München – Az.: 3 U 4413/13 Bau – Urteil vom 20.08.2014
I. Auf die Berufung des Beklagten sowie der Streithelfer wird das Endurteil des Landgerichts Landshut vom 04.10.2013, Az.: 51 O 1741/10, in Ziff. 1. abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 122.270,80 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 24.07.2010 zu bezahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, den Klägern die Mehrwertsteuer aus 122.270,80 € zu ersetzen, soweit diese anfällt.
II. Auf die Anschlussberufung der Kläger wird das Endurteil des Landgerichts Landshut vom 04.10.2013, Az.: 51 O 1741/10, dahingehend abgeändert, dass der Beklagte darüberhinaus verurteilt wird, [...] Weiterlesen
“Suchtbetonbau – Haftung des Architekten – Berücksichtigung nicht angefallener Umsatzsteuer”