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Abstandsrecht: Photovoltaikanlage auf dem Prüfstand
Das Gericht wies den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück ab, das die Entfernung einer ohne den erforderlichen Grenzabstand installierten Photovoltaikanlage auf seiner Garage angeordnet hatte. Es bestätigte, dass die Anlage gegen das bauordnungsrechtliche Abstandsrecht verstößt und keine Ausnahmen oder Privilegierungen greifen. Die Argumentation des Klägers, die Entscheidung angreifen zu wollen, fand keine ausreichende Grundlage, und die Notwendigkeit der vollständigen Entfernung wurde als verhältnismäßig angesehen.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 LA 118/22 Im Zentrum eines rechtlichen Streits stand die Frage der Grenzabstandspflicht einer auf einer Grenzgarage installierten Photovoltaikanlage. Der Eigentümer des Grundstücks in A-Stadt sah sich mit einer bauaufsichtlichen Beseitigungsanordnung konfrontiert, [...] Weiterlesen
“Grenzabstandspflicht auf einer Grenzgarage aufgeständerten Photovoltaikanlage”