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Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 12 U 41/19 – Beschluss vom 18.07.2019
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 19.2.2019 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Potsdam, Az. 6 O 165/18, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Hierzu erhält der Kläger Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 4 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
Gründe
I.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Erteilung einer Rechnung über durchgeführte Fensterbauarbeiten und Arbeiten zum Einbau von Innenjalousien im Hause des Klägers. Wegen der weiteren Einzelheiten zum Sachverhalt wird Bezug genommen auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils.
Das Landgericht hat mit dem angefochtenen Urteil die Klage abgewiesen. Ein Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung als [...] Weiterlesen
“Leistungsempfängeranspruch auf Ausstellung Rechnung mit Umsatzsteuerausweis”