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LG Bielefeld – Az.: 3 O 63/17 – Urteil vom 24.11.2017
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht der Beklagte seinerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Rückabwicklung aus einem Kfz-Kaufvertrag sowie um Schadensersatzansprüche aufgrund dieses Vertrages.
Der Kläger erwarb mit Kaufvertrag vom 21.05.2016 bei dem Beklagten einen PKW Audi A4 Avant mit der Fahrzeug-Ident-Nr. xxx zu einem Kaufpreis von 6.900,00 EUR. Der Kaufvertrag enthielt unter anderem folgende Regelung:
„Die Sachmängelhaftung [...] Weiterlesen
“Fahrzeugkaufvertrag – Erforderlichkeit ordnungsgemäße Fristsetzung zur Nacherfüllung”