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ArbG Stendal – Az.: 1 Ca 888/18 – Urteil vom 17.10.2019
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.643,68 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
Tatbestand
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Widerruf und Entfernung einer Abmahnung aus ihrer Personalakte in Anspruch.
Die Klägerin war seit Oktober 1993 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin in Stendal als Mitarbeiterin Kasse/Info beschäftigt und erhielt zuletzt ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von 2.643,68 €. Am 05.10.2018 erhielt die Klägerin eine Abmahnung vom 14.09.2018, die unter anderem folgenden Inhalt hatte:
„… am Montag, den 13.08.2018 gegen 14:00 Uhr wollte der Kunde [...] Weiterlesen
“Anspruch auf Entfernung Abmahnung aus Personalakte – Voraussetzungen”