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Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz – Az.: 7 Sa 46/18 – Urteil vom 07.11.2018
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern, Az. 7 Ca 875/17, vom 18. Januar 2018 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 659,79 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juli 2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits (erste und zweite Instanz) hat der Kläger 17/20 und die Beklagte 3/20 zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über Schadensersatz vor dem Hintergrund der Nichtumsetzung zweier „Telework Agreements“.
Der 1958 geborene Kläger [...] Weiterlesen
“Nichtumsetzung einer Homeoffice-Vereinbarung – Schadensersatz”