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LG Hannover – Az.: 11 T 23/22 – Beschluss vom 08.07.2022
1. Die Einzelrichterin überträgt das Beschwerdeverfahren auf die Beschwerdekammer des Landgerichts Hannover zur Entscheidung.
2. Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 08.06.2022 aufgehoben und der der Schuldnerin für den Monat März 2022 als pfändungsfrei zu belassene Betrag ihres Einkommens rückwirkend einmalig um 1.300,00 € erhöht.
3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Gründe
I.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 28.07.2020 ist über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zugleich ist Rechtsanwalt A zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss vom 04.04.2022 aufgehoben worden. Zugleich ist Rechtsanwalt A zum Treuhänder bestellt worden. Ihren pfändbaren Anteil [...] Weiterlesen
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