Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de
LG Frankfurt/Main – Az.: 2-13 S 60/22 – Urteil vom 02.02.2023
In dem Rechtsstreit hat die 13. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15.12.2022 für Recht erkannt:
1. Die Berufung der Beklagten und Widerklägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Langen vom 31.05.2022, Az. 56 C 156/21 (10), wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten und Widerkläger.
3. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf bis 13.000,00 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Die klagende WEG verlangt mit ihrer Klage von den beklagten zwei Wohnungseigentümern die Zahlung von Hausgeld. Widerklagend begehren diese die Feststellung der [...] Weiterlesen
“WEG-Beschlüsse bei Ein-Personen-Versammlung sind anfechtbar”