SOZIALGERICHT GELSENKIRCHEN Az.: S 10 U 256/98 Verkündet am 14.06.1999
In dem Rechtsstreit hat die 10. Kammer des Sozialgerichts Gelsenkirchen auf die mündliche Verhandlung vom 14.06.1999 für Recht erkannt:
Der Bescheid der Beklagten vom 02.04.1998 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 30.09.1998 wird aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, den Unfall des Klägers am 15.10.1997 als Arbeitsunfall nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu entschädigen. [...]