Oberlandesgericht Frankfurt am Main Az.: 17 U 11/07 Beschluss vom 05.09.2007 Vorinstanz: Landgericht Frankfurt am Main, Az.: 2-07 O 225/06
Leitsatz: Keine Verantwortung des Arbeitgebers für den unfallbedingten Tod eines Mitarbeiters aufgrund eines Sturzes von einem Boot, das zur Durchführung eines Betriebsfestes angemietet worden war.
Vorab erging am 20.06.07 ein Hinweisbeschluss gem. § 522 ZPO, der im Volltext-Feld einzusehen ist.
Gründe:
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zunächst auf den Beschluss des Senats vom 20.06.2007 Bezug genommen, durch den die Klägerin mit ausführlicher Begründung im Einzelnen darauf hingewiesen wurde, aus welchen Gründen der Senat der Berufung der Klägerin einstimmig keine Aussicht auf Erfolg beimisst. [...]