Arbeitsgericht Stuttgart Az: 17 Ca 8907/09 Urteil vom 15.04.2010
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf EUR 5.000,00 festgesetzt.
Tatbestand Die Parteien streiten um Entschädigungsansprüche wegen Benachteiligung.
Die 1961 geborene Klägerin, die bereits 1988 aus dem Gebiet der damaligen DDR in die Bundesrepublik Deutschland umsiedelte und die seit 1991 im Großraum S. für verschiedene Unternehmen als Buchhalterin tätig wurde, bewarb sich Mitte Juli 2009 auf eine von der Beklagten ausgeschriebene Buchhalterinnenstelle. [...]