Arbeitsgericht Karlsruhe Aktenzeichen: 9 Ca 340/01 Verkündet am 10.10.2001
In der Rechtssache hat das Arbeitsgericht Karlsruhe auf die mündliche Verhandlung vom 10.10.2001 für Recht erkannt: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streiwert wird festgesetzt auf DM 10.000,00.
TATBESTAND
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Entfernung einer Abmahnung vom 15.12.2000 aus seiner Personalakte.
Der Kläger ist seit dem 01.08.1977 bei dem Beklagten bzw. [...]