Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de
BUNDESGERICHTSHOF
Az.: VIII ZR 331/06
Urteil vom 10.10.2007
Vorinstanzen:
AG Düsseldorf, Az.: 41 C 4333/05, Urteil vom 29.07.2005
LG Düsseldorf, Az.: 21 S 362/05, Urteil vom 23.11.2006
Leitsätze:
a) Bei Erhöhung einer Teilinklusivmiete nach § 558 BGB braucht der Vermieter im Mieterhöhungsverlangen zur Höhe der in der Miete enthaltenen Betriebskosten keine Angaben zu machen, wenn auch die von ihm beanspruchte erhöhte Teilinklusivmiete die ortsübliche Nettomiete nicht übersteigt.
b) Mieterhöhungen nach §§ 558, 559 BGB werden Bestandteil der Grundmiete und sind deshalb bei späteren Mieterhöhungen nach § 558 BGB in die Ausgangsmiete einzurechnen. Eine gegenteilige Parteivereinbarung gäbe dem Vermieter die Möglichkeit zur Mieterhöhung über den in § 558 BGB vorgesehenen Rahmen hinaus und ist deshalb gemäß [...] Weiterlesen
“Teilinklusivmiete – Mieterhöhungsverlangen”