Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de
ArbG Frankfurt
Az.: 5 Ga 17/02
Urteil vom 19.02.2002
Leitsatz (vom Verfasser – nicht amtlich!):
Schädigt ein Mitarbeiter sein Unternehmen durch private Telefonate während seiner Arbeitszeit vorsätzlich, darf sein komplettes Gehalt zur Aufrechnung von Schadensersatzansprüchen einbehalten werden.
Sachverhalt:
Ein Wachmann hatte während seiner nächtlichen Rundgänge in den Büroräumen eines Unternehmens privat telefoniert. Die Firma machte daraufhin Schadensersatzansprüche in Höhe von rund 12.000 DM (ca. 6.140 €) gegen das Sicherheitsunternehmen geltend. Die Sicherheitsfirma entließ den Wachmann fristlos und behielt zwei Monatsgehälter ein. Der Wachmann klagte auf Zahlung des pfändungsfreien Gehaltsanteils und argumentierte vor Gericht, ohne Gehalt sei er auf Sozialhilfe angewiesen.
Entscheidungsgründe:
Die Richter wiesen die Klage ab. Die Sicherheitsfirma hat zu Recht das gesamte Gehalt [...] Weiterlesen
“Arbeitgeber darf Gehalt für Telefongespräche (auf Firmenkosten) einbehalten?”