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Oberlandesgericht Koblenz
Az: 5 U 101/08
Urteil vom 20.02.2008
In dem Rechtsstreit ist beabsichtigt, die Berufung der Klägerin durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
G r ü n d e:
I.
Das Rechtsmittel hat keine Erfolgsaussicht (§ 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO). Dieserhalb ist zur Sach- und Rechtslage zu bemerken:
1. Die Klägerin war als Mitarbeiterin des D… W… in einem Gebäude tätig, das der Beklagte vermietet hat. Nach den mietvertraglichen Bestimmungen trifft ihn die Verkehrssicherungspflicht und dabei insbesondere der Winterdienst.
Als die Klägerin das Gebäude am frühen Morgen des 30. Dezember 2005 nach Ende ihrer Arbeitsschicht verließ, kam sie –ihrem Vorbringen nach auf dem unteren Absatz der Außentreppe, der mit einer geriffelten Gummimatte [...] Weiterlesen
“Verkehrssicherungspflicht im Winter – Zeiten”