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AG Hamburg
Az.: 46 C 108/08
Urteil vom 01.04.2009
1.) Die Klage wird abgewiesen.
2.) Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.) Die Berufung wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die einen noch zu zahlenden Betrag aus dem Mietverhältnis für den Monat Juli 2008.
Die Parteien verbindet ein Mietverhältnis über die Wohnung in der L. Chaussee … (Wohnfläche 93 m 2). Die Vermieterin ist eine Erbengemeinschaft deren Sitz in Großbritannien liegt.
In der Wohnung der Beklagten fiel am Samstag, den 01.03.2008 die Heizung im Wohnzimmer komplett aus. Sie war vollständig kalt und ließ sich nicht mehr verändern.
Im Treppenhaus des von der Beklagten bewohnten Hauses hat [...] Weiterlesen
“Wohnungsmängel – Selbstbeseitigung durch Mieter”