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Hessisches Landessozialgericht
Az.: L 3 U 9/07
Urteil vom 20.05.2008
Vorinstanz: Sozialgericht Frankfurt, Az.: S 16 U 2246/04, Entscheidung vom 23.10.2006
Nachinstanz: Bundessozialgericht, Az.: B 2 U 211/08 B
Entscheidung:
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 23. Oktober 2006 aufgehoben und die Klagen werden abgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand:
Die Klägerin zu 1. ist die geschiedene Ehefrau des als Rechtsanwalt und Notar bei der Beklagten freiwillig gesetzlich unfallversicherten VTR. C., der 1944 geboren war und 2004 durch einen Verkehrsunfall zu Tode gekommen ist. Der mittlerweile 21-jährige Kläger zu 2. ist der gemeinsame Sohn der geschiedenen Eheleute C [...] Weiterlesen
“Hinterbliebenenrente – kein Anspruch bei unklarem Unfallhergang”