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OVG Lüneburg – Az.: 13 MN 104/20 – Beschluss vom 24.04.2020
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert des Verfahrens wird auf 5.000 EUR festgesetzt.
Gründe
Der Normenkontrolleilantrag auf einstweilige Außervollzugsetzung der in § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17. April 2020 (Nds. GVBl, S. 74) enthaltenen Regelung, Zoos und Tierparks für den Publikumsverkehr und für Besuche zu schließen, bleibt ohne Erfolg. Der Antrag ist zulässig (1.), aber unbegründet (2.).
Diese Entscheidung, die nicht den prozessrechtlichen Vorgaben des § 47 Abs. 5 VwGO unterliegt (vgl. Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 607; Hoppe, [...] Weiterlesen
“Corona-Pandemie – Schließung von Zoos und Tierparks in Niedersachsen”