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Kammergericht Berlin
Beschluss vom 04.01.2010
Az: 2 Ss 363/09 – 3 Ws (B) 667/09
In der Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit hat der 3. Senat für Bußgeldsachen des Kammergerichts in Berlin am 4. Januar 2010 beschlossen:
Die Rechtsbeschwerde der Amtsanwaltschaft Berlin gegen das Urteil des Amtsgericht Tiergarten in Berlin vom 24. August 2009 wird verworfen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens und die dem Betroffenen insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse Berlin.
G r ü n d e :
1. Der Polizeipräsident in Berlin hat gegen den Betroffenen durch Bußgeldbescheid vom 23. April 2008 wegen Führens eines Kraftfahrzeuges unter der Wirkung berauschender Mittel (Cannabis, 1,5 ng/ml Tetrahydrocannabinol) eine Geldbuße von 500,00 Euro festgesetzt, ein Fahrverbot von drei Monaten [...] Weiterlesen
“Cannabisfahrt – Vorwerfbarkeit”