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Oberlandesgericht Dresden
Az: Ss (OWi) 812/09
Beschluss vom 30.08.2010
1. Auf die Beschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 26. Oktober 2009 aufgehoben und Rechtsanwalt D. als Pflichtverteidiger des Betroffenen bestellt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens obliegen der Staatskasse.
2. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Dresden vom 03. November 2009 mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Dresden zurückverwiesen.
Gründe
I.
Mit Bußgeldbescheid vom 24. Juni 2009 legte die zuständige Behörde dem Betroffenen zur Last, am 20. Mai 2009 das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage in Dresden missachtet zu haben, wobei die Rotphase bereits länger [...] Weiterlesen
“Verkehrsordnungswidrigkeit – Pflichtverteidigerbeiordnung”