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Oberlandesgericht Düsseldorf
Az: IV-5 Ss (Owi) 218/07 – (OWi) 150/07 I
Beschluss vom 06.12.2007
Der Antrag der Betroffenen, die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 22. Mai 2007 zuzulassen, wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden der Betroffenen auferlegt.
Gründe:
Das Amtsgericht hat die Betroffene zu 120 Euro Geldbuße verurteilt, weil sie auf der hiesigen Brüsseler Straße mit ihrem Pkw die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h fahrlässig um 34 km/h überschritten habe. Der Antrag der Betroffenen, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, hat keinen Erfolg.
1. Bei Geldbußen von nicht mehr als 250 Euro wird die Rechtsbeschwerde nach §§ 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2, 80 Abs. 1 OWiG nur zugelassen, [...] Weiterlesen
“Verkehrsverstoß und rechtfertigender Notstand wegen Durchfall (Geschwindigkeitsüberschreitung)”