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AG Cochem
Az.: 2040 Js 54574/03 – 3 OWi
Urteil vom 22.03.2004
In der Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit hat das Amtsgericht Cochem in der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2004 für Recht erkannt:
Der Betroffene wird wegen fahrlässigen Unterschreitens des notwendigen Sicherheitsabstandes zu einer Geldbuße in Höhe von 125 Euro verurteilt.
Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: §§ 4, 49 StVO; 24 StVG.
Gründe:
Der 48-jährige Betroffene ist von Beruf Arzt an der Universitätsklinik XXX. Der Betroffene ist im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse III. Im Straßenverkehr ist er bereits nachteilig in Erscheinung getreten. Der Betroffene wurde durch Urteil des Amtsgerichts Zweibrücken vom 04.04.2002 (Rechtskraft: 28.03.2002) wegen Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit [...] Weiterlesen
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