Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de
Oberlandesgericht Naumburg
Az: 6 U 191/06
Urteil vom 25.04.2007
Tenor
1. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12.10.2006 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer –Einzelrichter- des Landgerichts Magdeburg (11 O 1617/06) abgeändert.
2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.366,34 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.08.2006 zu zahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
5. Der Beklagte hat 73 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 27 % der Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
6. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe
Die am 08.03.1966 geborene Klägerin, eine Zahnärztin, verlangt Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund eines Brandunfalls, der [...] Weiterlesen
“Haftung eines Hotels für Verletzungen der Hotelgäste in einer Sauna”