Ganzen Artikel lesen auf: Internetrechtsiegen.de
Amtsgericht Düsseldorf
Az.: 20 C 8948/13
Urteil vom 31.03.2014
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 21,00 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.7.2013 zu zahlen.
Im Ãbrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand gemäà § 313 a Abs. 1 S. 1 ZPO.
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e:
Die Klage ist nur zu einem geringen Teil begründet.
I.
Der Kläger hat gegen die Beklagte gemäà § 280 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Zahlung eines Betrages i.H.v. 21,00 EUR.
1.
Zwischen den Parteien bestand [...] Weiterlesen
“Internetanschluss – Ausfall und Schadensersatzpflicht des Anbieters”