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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Az: OVG 5 N 27.12
Beschluss vom 10.07.2014
Tenor
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 12. September 2012 wird abgelehnt.
Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt die Klägerin.
Der Streitwert wird für die zweite Rechtsstufe auf 5.000,- € festgesetzt.
Gründe
Die Klägerin, ein fleischverarbeitender Betrieb, stellt ein als „Hähnchen-Kebab“ bezeichnetes Halbfertig-Tiefkühl-Produkt her, welches in Folie verschlossen in 300 g-Packungen über den Lebensmitteleinzelhandel in den Verkehr gebracht wird. Die Umverpackung trägt auf allen Seiten die Bezeichnung „Hähnchen-Kebab“, wobei sich auf der Rückseite darunter in kleinerer Schrift die Angabe „aus Hähnchenfleisch zubereitet, arttypisch gewürzt, durchgegart und geschnitten, tiefgefroren“ findet. Auf Vorder- und Rückseite ist jeweils ein Foto [...] Weiterlesen
“Hähnchen-Kebab aus mit Brühwurstbrät vergleichbarer Masse”