AMTSGERICHT MÜNCHEN Az.: 211 C 9292/00 Urteil vom 30.01.2001
Das Amtsgericht München erläßt in dem Rechtsstreit wegen Forderung am 30.01.2001 ohne mündliche Verhandlung aufgrund der bis zum 25.04.2000 eingegangenen Schriftsätze folgendes
Endurteil gemäß § 495a ZPO.
I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 229,00 DM nebst 4 % Zinsen aus 229,00 DM seit dem 24.02.1999 zu bezahlen, Zug um Zug gegen Herausgabe eines Pullovers mit V-Ausschnitt lang (50 % Baumwolle, 50 % Viskose/Modell Rio, braun). [...]