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Unsaniertes Haus aus den 50ern: Feuchtigkeitsproblematik führt zum Prozess
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein wies die Berufung eines Klägers zurück, der nach dem Kauf eines unsanierten Hauses aus den 1950er Jahren Schadensersatz und Minderung des Kaufpreises forderte. Die Klage wurde abgewiesen, da das Landgericht feststellte, dass kein Sachmangel vorlag. Das Gericht betonte, dass bei einem als sanierungsbedürftig verkauften Haus, insbesondere wenn es sich um ein älteres Gebäude handelt, gewisse Mängel, wie Feuchtigkeit im Keller, zu erwarten sind.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 1/23 [toc]
Rechtliche Herausforderungen beim Kauf unsanierter Häuser
Im Fokus des heutigen juristischen Diskurses steht der […]
Auszug aus der Quelle: https://www.ra-kotz.de/hauskauf-feuchtigkeitsproblematik-bei-unsaniertem-haus-aus-1950er-jahren.htm
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“Hauskauf – Feuchtigkeitsproblematik bei unsaniertem Haus aus 1950er Jahren”