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LG Saarbrücken
Az.: 5 S 182/12
Urteil vom 28.03.2013
1. In Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Saarbrücken vom 22.3.2012 – Az. 36 C 381/11 (12) – werden die Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft xxx, xxx, vom 17.11.2011,Tagesordnungspunkt 2, für ungültig erklärt.
2. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen nach Kopfteilen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe
A.
Der Kläger hat den Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung vom 17.11.2011 TOP 2 angefochten.
Die Wohnungseigentümer haben in der Versammlung am 17.11.2011 mit einfacher Mehrheit beschlossen, die vorhandenen Glasbausteine, die sich im Eingangsbereich in der Außenwand des Gebäudes befinden, auszubauen und durch Fenster zu ersetzen.
In den gegenüberliegenden Außenwandbereichen befinden sich – übereinander – jeweils fünf [...] Weiterlesen
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