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Verwaltungsgericht Koblenz
Az.: 2 K 1506/06.KO
Urteil vom 04.04.2007
In dem Verwaltungsrechtsstreit wegen Umsetzung hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 4. April 2007 für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand:
Der Kläger wendet sich gegen seine am 12. Juli 2007 verfügte Umsetzung.
Er verfügt über eine Ausbildung zum mittleren nichttechnischen Dienst und steht als Amtsinspektor im Dienst der Beklagten. Er war bis zu seiner Umsetzung Sachbearbeiter im Servicebereich B 1 des Bundesamtes für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr (IT-Amt). Am 12. Juli 2007 wurden ihm die Dienstgeschäfte eines Sachbearbeiters im [...] Weiterlesen
“Umsetzung – Ermessensfehler”