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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Az.: 2 A 10800/07.OVG
Urteil vom 03.01.2008
In dem Verwaltungsrechtsstreit wegen Besoldung und Versorgung, Gewährung von Witwengeld hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17. Dezember 2007 für Recht erkannt:
Unter Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22. Juni 2007 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand:
Die Klägerin begehrt die Gewährung von Witwengeld.
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