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BVerfG
Az: 1 BvR 744/13
Beschluss vom 12.09.2013
Leitsätze:
1.
Für die Wirksamkeit eines Mietvertrags ist es ohne Belang, dass der Vermieter nicht Eigentümer des Mietobjekts ist.
2.
Es ist objektiv willkürlich, § 566 Abs. 1 BGB („Kauf bricht nicht Miete“) analog auf den Fall anzuwenden, dass im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags Vermieter- und Eigentümerstellung auseinanderfallen und auf der Eigentümerseite lediglich eine identitätswahrende Firmenänderung stattfindet.
Tenor:
1. Der Beschluss des Landgerichts Duisburg vom 20. November 2012 – 13 S 193/12 – verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Der Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird an das Landgericht Duisburg zurückverwiesen. Damit wird der Beschluss des Landgerichts Duisburg vom [...] Weiterlesen
“Willkürformel – § 566 BGB ist nicht analog im Falle des Auseinanderfallens von Vermieter- und Eigentümerstellung anzuwenden”