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Erstattungsfähigkeit von Abschleppkosten nur bei erforderlichen und angemessenen Kosten
Das Urteil des AG Mönchengladbach-Rheydt vom 13.01.2015, Az.: 10 C 233/14, befasst sich mit der Erstattungsfähigkeit von Abschleppkosten nach einem Verkehrsunfall. Die Klage der Klägerin auf Zahlung weiterer Abschleppkosten wurde abgewiesen, da das Gericht die geltend gemachten Kosten als nicht erforderlich erachtete. Es wurde festgestellt, dass nur die Kosten für das Abschleppen mit einem kleineren LKW und für einen geringeren Zeitaufwand erstattungsfähig sind.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 10 C 233/14 [toc]
Verkehrsunfall: Wann sind Abschleppkosten erstattungsfähig?
Nach einem Verkehrsunfall können die Abschleppkosten als Teil des Schadensersatzes geltend gemacht werden. Dabei ist es wichtig, dass die Abschleppkosten unfallbedingt sind und die objektiv erforderlichen Kosten nicht überschritten [...] Weiterlesen
“Verkehrsunfall – Erstattungsfähigkeit von Abschleppkosten”