Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de
Verkehrsunfall auf Parkplatz: Hälftige Haftungsquote bei fehlender Vorfahrtsregelung
Das Gericht AG Gladbeck hat in dem Urteil vom 18.11.2014, Az.: 11 C 359/14, entschieden, dass beide Parteien eines Verkehrsunfalls auf einem Parkplatz ohne klare Vorfahrtsregelung eine hälftige Haftung für den entstandenen Schaden tragen. Die Klage des Unfallgeschädigten auf vollständigen Schadensersatz wurde abgewiesen, da keine Partei eine überwiegende Schuld nachgewiesen werden konnte. Die Entscheidung betont die Bedeutung der gegenseitigen Rücksichtnahme und der gleichberechtigten Haftung bei Unfällen auf Parkplätzen ohne spezifische Verkehrsregeln.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 11 C 359/14 [toc]
Parkplatzunfälle: Haftungsfragen und rechtliche Herausforderungen
Bei Verkehrsunfällen auf Parkplätzen ist die Festlegung der Haftungsquote nicht immer eindeutig. In der Regel wird eine Haftungsquote von 50 % für [...] Weiterlesen
“Verkehrsunfall – Haftungsquote bei Kollision auf einem Parkplatz”