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LG Frankfurt – Az.: 2/21 O 637/76 – Urteil vom 28.03.1977
Tatbestand
Die Klägerin stellte bei der Beklagten unter dem 18.2.1975 einen schriftlichen Antrag auf Abschluß einer Krankenhausversicherung und Krankheitskostenversicherung nach den Tarifen SK 2 V/220 und AZ 1 V.
Die Versicherungspolice ging der Klägerin am 19. März 1975 zu.
Dem Versicherungsverhältnis liegen die Musterbedingungen des Verbandes der privaten Krankenversicherung (MB/KK) sowie die Tarifbedingungen der Beklagten zu Grunde. Nach dem Versicherungsvertrag sollten im Versicherungsfall die Behandlungskosten in der 2. Pflegeklasse erstattet werden sowie die Pflegekosten durch Zahlung eines Krankenhaustagegeldes in Höhe von 220,– DM je Tag.
In dem Versicherungsantrag ist als Versicherungsbeginn der 1. Februar 1975 eingetragen. Der Versicherungsantrag enthält unter Punkt 8 zur Frage, [...] Weiterlesen
“Materieller Versicherungsschutz ausnahmsweise bereits mit Antragstellung”