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KG Berlin – Az.: 6 U 1067/20 – Beschluss vom 01.06.2021
1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10.06.2020, Az. 4 O 269/19, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
2. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses. In dieser Zeit kann auch die Berufung zurückgenommen werden, wodurch sich die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens halbieren [...] Weiterlesen
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