Nach einem Unfall forderte ein Autofahrer die volle Erstattung seiner Reparaturkosten, doch die Versicherung vermutete ein kollusives Zusammenwirken bei Reparaturkosten. Die Konsequenz dieser unterlassenen Beweisaufnahme: Das gesamte Urteil der Vorinstanz steht nun wieder zur Disposition. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 72/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Oberlandesgericht Hamm Datum: 25.03.2025 Aktenzeichen: 7 U 72/23 Verfahren: Berufung Rechtsbereiche: Haftpflichtrecht, ProzessrechtDas Problem: Ein Geschädigter forderte von der Haftpflichtversicherung Reparaturkosten. [...]