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In einem Urteil des OLG Stuttgart wurde entschieden, dass eine Klägerin Schadensersatz nach einem Parkplatzunfall von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten soll. Dabei ging es insbesondere um die Frage, ob Schäden, die bereits vor dem Unfall am Fahrzeug vorhanden waren, die Höhe des Schadensersatzes beeinflussen. Das Gericht entschied, dass die Klägerin Anspruch auf den Ersatz der Reparaturkosten hat, die direkt auf den Unfall zurückzuführen sind, selbst wenn diese Reparaturen auch zur Behebung älterer Schäden beitrugen. Vorschäden minderten den Anspruch nicht, solange sie klar von den neuen Unfallschäden abgrenzbar sind.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 U 226/21 Bei einem Verkehrsunfall entstehen oft ältere, bereits vor dem Unfall bestehende, Schäden, die mit der Reparatur des Unfallschadens [...] Weiterlesen
“Verkehrsunfall – Vorteilsanrechnung bei Vorschädenreparatur”