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AG Bad Segeberg
Az: 17 C 65/14
Urteil vom 30.10.2014
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.848,87 € nebst Zinsen hierauf in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf einen Betrag in Höhe von 3.489,37 € seit dem 26.05.2013 sowie auf einen weiteren Betrag in Höhe von 359,50 € seit dem 10.04.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 3.489,37 € festgesetzt.
Tatbestand
Der Kläger begehrt von der Beklagten Zahlung wegen eines Unfalls mit einem teilkaskoversicherten Pkw.
Der Kläger unterhält bei [...] Weiterlesen
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